Foyer Jean Arnolds: Glaubens- und Besinnungsstätte in Moresnet - Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Das Foyer Jean Arnolds bemüht sich, seine Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets (Rechtsvorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://foyer-jean-arnolds.be/.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Wir hatten bisher keine Möglichkeit, die Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zu überprüfen, werden dies aber so schnell wie möglich nachholen.

  2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Nicht zutreffend.

  3. Nicht barrierefreie Inhalte

    Zu überprüfen.

  4. Vorgeschlagene Alternativen

    Jeder Besucher der Website kann sich jederzeit persönlich unter der Telefonnummer +32 (0)87 / 78 42 66 oder per Mail an info@foyer-jean-arnolds.be an unsere Einrichtung wenden, um Informationen zu erhalten, die für diesen Besucher online nicht zugänglich sind.

  5. Feedback und Kontaktangaben

    Alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website können Sie gerne per E-Mail an die Adresse info@foyer-jean-arnolds.beoder per Post an Foyer Jean Arnolds, Sier 2, 4850 Moresnet senden oder sich telefonisch unter der Nummer +32 (0)87 / 78 42 66 an uns wenden.

  6. Durchsetzungsverfahren

    Sollten Sie von unserer Seite keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich bei Beschwerden in Bezug auf diese Website und die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates an den zuständigen Ombudsdienst wenden:
    Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
    Platz des Parlaments 1
    4700 Eupen
    beschwerde@dg-ombudsfrau.be
    0800 987 59 (kostenlos)

  7. Pläne zur Verbesserung

    Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten durch eine kontinuierliche Verbesserung von bestehenden Fehlermeldungen.

Diese Erklärung wurde am 05.01.2026 erstellt.